Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die Therapie wird bei entsprechender Indikation von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Die ordnungsgemäße Antragstellung erfolgt über Therapeut und Sorgeberechtigten. Jugendliche mit Vollendung des 15. Lebensjahrs können ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten einen Psychotherapieantrag stellen.
Privatversicherte
In der Regel wird eine Psychotherapie für Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages erstattet. Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOÄ/GOP 2,3- facher Satz).
Selbstzahler
Selbstzahler schließen einen individuellen Behandlungsvertrag ab, die Kosten orientieren sich dabei an den Bedingungen der PKV.
© 2023 Bettina Dichant · Bahnhofstraße 15 · 44623 Herne
BETTINA DICHANT
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
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